Seit 1. Januar 2023 gibt es das Ehegattennotvertretungsrecht für ärztliche Behandlungen. Es handelt sich dabei um ein im Gesetz (§ 1358 BGB) neu verankertes Vertretungsrecht. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft informiert darüber in ihrem kostenlosen Informationsblatt 27, dass unter www.deutsche-alzheimer.de//fileadmin/Alz/pdf/factsheets/infoblatt27-das-ehegattennotvertretungsrecht-dalzg.pdf als download erhältlich ist!